Spielbetrieb während der Pandemie: Vereine dürfen entscheiden
23 Okt
Spielbetrieb während der Pandemie: Vereine dürfen entscheiden
HVN setzt auf Verantwortung der Vereine.
Kontinuierlich steigende Covid-19-Fallzahlen in Niedersachsen: Die Mitglieder des Präsidiums des Handball-Verbandes Niedersachsen (HVN) verständigten sich während ihrer Sitzung am Mittwochabend in Hannover auf Maßnahmen zur Gestaltung des Spielbetriebes in den Ober-, Verbands- und Landesligen sowie HVN-Landesklassen. Präsident Stefan Hüdepohl: „Uns war wichtig, allen Beteiligten ein Höchstmaß an Planungssicherheit zukommen zu lassen; soweit das aktuell überhaupt möglich ist.“
Im Wesentlichen orientiert sich das Präsidium mit den Maßnahmen, die mit sofortiger Wirkung gelten, an den von den Gesundheitsämtern der niedersächsischen Landkreise, der kreisfreien Städte sowie der Region Hannover und der Stadt Bremen ermittelten Inzidenzwerten.
In Bereichen, die eine Inzidenz von über 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche melden, lässt der Verband Spielverlegungen zu; wenn einer der beteiligten Vereine das beantragt. „So lange, bis der Wert wieder unterschritten wird“, so Hüdepohl. „Ohne große Formalien – und ohne Verlegungskosten“, so Hüdepohl. Details über die Abläufe befänden sich noch in der Beratung.
Dem Präsidium sei wichtig, möglichst einheitliche Regelungen für den Spielbetrieb auf den Weg zu bringen. „Zum Teil haben unsere Gliederungen bereits mitgeteilt, dass sie sich der Entscheidung des Präsidiums anschließen. Das zu kommunizieren, ist allerdings Sache der Regionen.“
In den letzten Wochen habe er, Hüdepohl, diverse Gespräche geführt: „Mit Vertretern der Vereine, mit Spieltechnikern, mit Aktiven, aber auch mit Eltern von Nachwuchshandballern. Wir wissen um unsere Verantwortung für unseren Sport, aber vor allem auch um die für das Gesundheitswesen.“
Den Mitgliedern des Präsidiums sei bewusst, dass die Entscheidung vom Mittwochabend nicht in Stein gemeißelt sein kann. „Wir werden unsere Maßnahmen immer wieder neu der Entwicklung der Pandemie anpassen müssen.“
Der Beschluss im Wortlaut
1. Im Falle einer Inzidenz ab 35 Cornaneufällen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen (gem. der Veröffentlichung auf der Homepage des Landes Niedersachsen (Inzidenzampel) beziehungsweise der Veröffentlichung der Freien Hansestadt Bremen auf der Homepage „www.gesundheit.bremen.de“ ist die Teilnahme der Vereine am Spiel freiwillig.
2. Der verzichtende Verein soll bis spätestens 72 Stunden vor Spielbeginn über den Teilnahmeverzicht informieren. Per Mail ist die Spielleitende Stelle, die das Spiel absetzt, zu informieren. Der Spielwart des gegnerischen Vereines und der Mannschaftsverantwortliche der gegnerischen Mannschaft sollen gleichzeitig per Mail informiert werden.
3. Die Absetzung erfolgt kostenfrei.
4. In Kenntnis der eigenständigen Entscheidungsbefugnis der Regionen empfiehlt das Präsidium seinen Gliederungen, diese Regelungen zu übernehmen.
(Quelle: hvn-online.com)